Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Allgemeines

1.1 Für unsere Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen.
1.3 Besondere Vereinbarungen, die von unseren Bedingungen abweichen oder sie ergänzen, sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

2.

Angebote

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit von uns keine schriftliche Auftragsbestätigung mit festen und verbindlichen Konditionen erteilt ist.
2.2 Abbildungen, Zeichnungen sowie technische Daten in Angeboten, Prospekten oder sonstigem Informationsmaterial stellen nur Annäherungswerte dar und brauchen nicht dem jeweiligen neuesten Stand entsprechen. Sie begründen deshalb weder zugesicherte Eigenschaften noch sind sie für die vertragliche Bestimmung des Leistungs- und Lieferungsgegenstandes relevant. Im Hinblick auf Veränderungen durch den technischen Fortschritt sind wir berechtigt, Spezifikationen der bestellten Geräte vor Lieferung auszutauschen oder zu ändern, wenn sich dadurch keine wesentliche Änderung der Funktion ergibt.
2.3 Bestellungen werden für uns erst aufgrund unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich, es sei denn, dass die Bestellung von uns vorher ausgeführt wurde.
2.4 Von uns genannte Preise sind Nettopreise. Die anfallende Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu bezahlen.
2.5 Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung für den Transport vom Lagerort zum Kunden.
2.6 An sämtlichen Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentumsrechte und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

3.

Lieferung und Versand

3.1 Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Absenden der Auftragsbestätigung und sind eingehalten, wenn die zu liefernde Ware bis zu ihrem Ablauf das Lager verlassen hat oder dem Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
3.2 Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Vorlieferant nicht oder nicht rechtzeitig liefert.
3.3 Im Falle eines aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder anderer, von uns nicht zu vertretender Umstände eintretenden Lieferverzugs wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
3.4 Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Sie gelten als selbständiges Geschäft.
3.5 Im Falle eines Verzugs hat der Kunde ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die dazu erforderliche Nachfristsetzung muss schriftlich erfolgen und eine Frist von mindestens 4 Wochen gewähren. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen.
3.6 Die Ware wird versichert ab unserem Lager versandt. Versand und Versicherung auf Rechnung des Bestellers.
3.7 Sofern der Auftraggeber eine Geräteaufstellung und Inbetriebnahme von uns wünscht, erfolgt dies auf getrennte Rechnung.

4.

Eigentumsvorbehalt

4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber unser Eigentum. Als Bezahlung gilt erst der vorbehaltlose Eingang des Gegenwertes.
4.2 Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, sind wir berechtigt, die sofortigen Herausgabe unserer, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen. Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, liegt in diesem Herausgabeverlangen kein Rücktritt vom Vertrag.
4.3 Bleibt der Auftraggeber mit einer vereinbarten Rate länger als 10 Tage im Rückstand (bei Überweisungen entscheidet der Tag der Eingangsbuchung bei Bank oder Postscheckamt), so ist die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig. Wir sind dann nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter aus unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Auftraggeber aus unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu unterrichten.

5.

Zahlungsbedingungen

5.1

Sofern nicht anders im Angebot und in der Auftragsbestätigung erwähnt, ist Zahlung netto Bankkonto ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen (bis zum Tag der Gutschriftbuchung) ab Datum der Rechnung zu leisten. Eventuelle Reklamationen haben keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der Forderung. Ab dem 31. Tag nach dem Rechnungsdatum tritt der Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung von uns bedarf.

5.2 Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers sind wir, unbeschadet weiterer Rechte oder Ansprüche berechtigt, vom Auftraggeber die Zahlung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass uns überhaupt kein oder wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
5.3 Für Zahlungen aus dem Ausland gilt OUR, der Absender der Zahlung übernimmt alle anfallenden Gebühren.

6.

Mietkonditionen für Geräte und Programme

6.1 Der Einsatz der Geräte und Programme hat durch Fachkräfte und entsprechend der Bedienungsanleitung bzw. der Bedienungsanweisung des Vermieters zu erfolgen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Nichtbeachtung der Vorschriften entstehen. Der Vermieter ist berechtigt, den ordnungsgemäßen Einsatz des Mietgegenstandes jederzeit vor Ort zu überprüfen. Der Mieter hat das Gerät in gutem Zustand zu erhalten. Jede Veränderung des Mietgegenstandes ist unzulässig.
6.2 Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes hat der Mieter die dem Vermieter daraus entstehenden Kosten bis maximal zum Neuwert zu ersetzen. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Ermächtigung des Vermieters Reparaturen oder Veränderungen am Mietgegenstand vorzunehmen.
6.3 Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand Dritten zu überlassen und haftet dem Vermieter gegenüber für alle Schäden, die dem Vermieter durch Verstoß gegen diese Bestimmungen entstehen.
6.4 Stellt der Mieter Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand fest, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Sind die Fehler am Mietgegenstand nicht vom Mieter verursacht, hat dieser einen Anspruch auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung des Mietgegenstandes.
6.5 Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7.

Gewährleistung für Geräte

7.1 Wir gewährleisten, dass die verkauften Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Funktionsfehlern sind. Der Gewährleistungszeitraum beträgt 1 Jahr, es sei denn, in der Auftragsbestätigung wird ein anderer Zeitraum zugesagt.
7.2 Erkennbare Mängel sollen unverzüglich vorab telefonisch oder müssen innerhalb 10 Arbeitstagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Ursache des Fehlers zu überprüfen. Für Fehler, die auf unsachgemäße Behandlung oder Verschulden des Auftraggebers zurück zu führen sind, ist Gewährleistungspflicht ausgeschlossen.
7.3 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt auf unsere Kosten und nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist.
7.4 Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, zum Beispiel an Messwerten und wegen Nichtverwendbarkeit während der Reparaturarbeiten.

8.

Gewährleistung für Programme

8.1 Wir gewährleisten, dass die Programmträger bei der Übergabe keine Material- und Herstellungsfehler haben. Sollte ein Programmträger fehlerhaft sein, so kann der Auftraggeber während der Gewährleistungsfrist Ersatzlieferung verlangen.
8.2 Der Auftraggeber erkennt an, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme, insbesondere, wenn Sie mit anderen Programmen verbunden werden, so zu entwickeln, dass sie fehlerfrei arbeiten. Sofern zu den Programmen Beschreibungen geliefert werden, sind die Programme grundsätzlich brauchbar im Sinne der Beschreibung.
8.3 Für Programme und Programmteile, die für den Auftraggeber individuell entwickelt werden, gilt die vereinbarte Programmspezifikation und Abnahmeprozedur. Unterbleiben diese Spezifikationen, so bemühen wir uns nach bestem Wissen und Gewissen, das Programm im Sinne des Auftraggebers zu entwickeln und/oder anzupassen. Die Abnahme gilt in diesem Fall als durch die Lieferung erfolgt. Änderungswünsche des Auftraggebers werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, in angemessener Zeit und gegen gesonderter Berechnung berücksichtigt.
8.4 Dokumentationen zu individuell erstellten Softwareprogrammen und Programmänderungen werden ohne besonderen Auftrag des Kunden nicht geliefert.
8.5 Bei Standardprogrammen kann eine gelieferte Dokumentation im Einzelfall von dem tatsächlichen Programm geringfügig abweichen, wenn das Programm zwischenzeitlich weiter entwickelt worden ist.

9.

Exportkontrolle

9.1 Der Besteller verpflichtet sich, folgende Geschäfte in jedem Fall zu unterlassen:
a) Geschäfte mit Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die auf einer Sanktionsliste nach EG-Verordnungen oder US-Exportvorschriften stehen, oder den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.
b) Geschäfte mit Embargo-Staaten, die verboten sind.
c) Geschäfte, für die die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt.
d) Geschäfte, die im Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischer Endverwendung erfolgen könnten.
9.2 Der Besteller wird uns unverzüglich und unaufgefordert schriftlich Mitteilung geben, wenn er von einem Verstoß gegen vorstehende Pflichten oder von einem entsprechenden Verdacht Kenntnis erlangt.
9.3 Verletzt der Besteller die vorstehenden Verpflichtungen, so sind wir zum Rücktritt berechtigt. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleibt unberührt.
9.4 Der Besteller wird uns alle für die Ausfuhrgenehmigung ggfls. notwendigen Infor-mationen für den Genehmigungsprozess beim Bundesamt für Wirtschaft und Aus-fuhrkontrolle (BAFA) nach Aufforderung bereitstellen.

10.

Salvatorische Klausel

  Sollten einzelne der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist notfalls durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksam gewordenen Klausel weitestgehend entspricht.

11.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

  Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Firma SENSYS Sensorik & Systemtechnologie GmbH.